AGB zum Download als PDF
Ingenieurbüro Sonntag - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Ingenieurbüro Sonntag- nachfolgend Auftragnehmer genannt - und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmieraufgaben sowie sonstige Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Leistung des Auftragnehmers darf ausschließlich für den individualvertraglich festgelegten Geschäftsbereich des Auftraggebers genutzt werden. Die Ausdehnung auf zusätzliche Bereiche muss unter Wahrung der Schriftform neu verhandelt werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.
- 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch den Auftragnehmer oder qualifizierte Mitarbeiter im Auftrag des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl eines dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
- 3 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- 4 Leistungsumfang
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Beratungstermine sowie Lehrgänge können bis zu zwei Wochen vorher kostenlos abgesagt werden. Wird ein Termin im Zeitraum von 14 bis 8 Tagen vorher seitens des Auftraggebers abgesagt, so hat dieser 50% der vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer zu entrichten. Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vorher wird die vereinbarte Vergütung vollständig fällig.
In jedem Fall sind eventuell beim Auftragnehmer entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren für Hotel, Flug, etc.) zu ersetzen.
- 5 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von eingesetzten Mitarbeitern eine entsprechende Erklärung unterzeichnen zu lassen.
- 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Räumlichkeiten und Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
- vereinbarte Termine einhält,
- erforderliche Mitwirkungshandlungen fristgerecht vornimmt.
- Der Auftragnehmer behält sich im Falle der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber vor.
- 7 Urheberrechte
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen sowie Dateien und anders elektronisch verfügbare Daten nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
- Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber besitzt lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers.
- Bei Nichterteilung eines Auftrages sind sämtliche Unterlagen und Daten durch den Auftraggeber unaufgefordert an den Auftragnehmer binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzugeben.
- 8 Haftung und Schadensersatz
- Der Auftragnehmer haftet für von ihm oder von seinen durch ihn beauftragten Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die Beseitigung eventueller Mängel bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
- 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Zelt hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
- 10 Annahmeverzug
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 6 der AGB oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
- Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
- 11 Sonstiges
- Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften jeweils durch eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Gerichtsstand Bad Kreuznach.
Änderungsstand Januar 2004